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   VGH Bayern, 27.06.2018 - 9 ZB 16.1012   

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https://dejure.org/2018,21053
VGH Bayern, 27.06.2018 - 9 ZB 16.1012 (https://dejure.org/2018,21053)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.06.2018 - 9 ZB 16.1012 (https://dejure.org/2018,21053)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. Juni 2018 - 9 ZB 16.1012 (https://dejure.org/2018,21053)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayBO Art. 59 S. 1, Art. 71; BauGB § 31 Abs. 2; BauNVO § 15 Abs. 1
    Kein Nachbarschutz bei Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplans zum Maß der baulichen Nutzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an das Bestehen einer nachbarschützenden Wirkung von Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung in einem Bauvorbescheid

  • rewis.io

    Kein Nachbarschutz bei Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplans zum Maß der baulichen Nutzung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an das Bestehen einer nachbarschützenden Wirkung von Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung in einem Bauvorbescheid

  • rechtsportal.de

    Vorbescheid; Nachbarklage; Unvollständige Bauvorlagen; Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans; Gebot der Rücksichtnahme; Baugenehmigung; Abstandsflächen; Maß der baulichen Nutzung; Vollgeschosszahl; Dachform

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Bayern, 28.12.2016 - 9 ZB 14.2853

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung

    Auszug aus VGH Bayern, 27.06.2018 - 9 ZB 16.1012
    Es ist zwar anerkannt, dass eine Baugenehmigung aufzuheben ist, wenn Gegenstand und Umfang der Baugenehmigung nicht eindeutig festgestellt und aus diesem Grund eine Verletzung von Nachbarrechten nicht ausgeschlossen werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 28.12.2016 - 9 ZB 14.2853 - juris Rn. 6).

    Einen darüber hinausgehenden materiellen Anspruch darauf, dass der Bauantragsteller einwandfreie Bauvorlagen einreicht, hat der Nachbar grundsätzlich nicht (vgl. BayVGH, B.v. 28.12.2016 - 9 ZB 14.2853 - juris Rn. 6), zumal nur die mit dem Vorbescheid entschiedenen Fragen Gegenstand der Feststellungswirkung des Vorbescheids sind.

    Eine solche erdrückende Wirkung kommt vor allem bei nach Höhe und Bauvolumen übergroßen Baukörpern in geringem Abstand zu benachbarten Wohngebäuden in Betracht (vgl. BayVGH, B.v. 28.12.2016 - 9 ZB 14.2853 - juris Rn. 9).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2016 - 10 A 1611/14

    Verstoß eines Bauvorhabens gegen drittschützende Vorschriften des Bauplanungs-

    Auszug aus VGH Bayern, 27.06.2018 - 9 ZB 16.1012
    Alle übrigen denkbaren Fehler einer Befreiung machen diese und die auf ihr beruhende Baugenehmigung zwar objektiv rechtswidrig, vermitteln dem Nachbarn aber keinen Abwehranspruch, weil seine eigenen Rechte nicht berührt werden (vgl. BVerwG, B.v. 8.7.1998 - 4 B 64.98 - juris Rn. 5; OVG NW, U.v. 9.5.2016 - 10 A 1611/14 - juris Rn. 49).

    Denn wenn schon gegen Baugenehmigungen, die in Übereinstimmung mit den Festsetzungen eines Bebauungsplans erteilt worden sind, eine Verletzung des in § 15 Abs. 1 BauNVO konkretisierten Rücksichtnahmegebots geltend gemacht werden kann, so muss dies im Ergebnis erst recht im Hinblick auf Baugenehmigungen gelten, die diesen Festsetzungen widersprechen (vgl. OVG NW, U.v. 9.5.2016 - 10 A 1611/14 - juris Rn. 51).

  • BVerwG, 08.07.1998 - 4 B 64.98

    Nachbarklage; Abwehranspruch, nachbarlicher; Drittschutz; Befreiung;

    Auszug aus VGH Bayern, 27.06.2018 - 9 ZB 16.1012
    Alle übrigen denkbaren Fehler einer Befreiung machen diese und die auf ihr beruhende Baugenehmigung zwar objektiv rechtswidrig, vermitteln dem Nachbarn aber keinen Abwehranspruch, weil seine eigenen Rechte nicht berührt werden (vgl. BVerwG, B.v. 8.7.1998 - 4 B 64.98 - juris Rn. 5; OVG NW, U.v. 9.5.2016 - 10 A 1611/14 - juris Rn. 49).
  • VGH Bayern, 03.02.2014 - 9 CS 13.1916

    Wohnheim; Nachbarklage; Entwässerung; Kanalisation; Drittschutz; Verletzung von

    Auszug aus VGH Bayern, 27.06.2018 - 9 ZB 16.1012
    Ein solcher Fall liegt hier jedoch nicht vor, wie das Verwaltungsgericht im Ergebnis zutreffend ausgeführt hat (vgl. auch OVG B, U.v. 30.6.2017 - OVG 10 B 10.15 - juris Rn. 40; BayVGH, B.v. 3.2.2014 - 9 CS 13.1916 - juris Rn. 13).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2005 - 10 B 1269/04

    Rücksichtnahmegebot: Festsetzungsergänzungsgrundlage?

    Auszug aus VGH Bayern, 27.06.2018 - 9 ZB 16.1012
    Denkbar ist dies etwa dann, wenn die quantitative Dimensionierung eines Vorhabens derart aus dem Rahmen fällt, dass eine in dem Baugebiet in seiner konkreten Ausgestaltung unzumutbare Qualität im Hinblick auf die Art der Nutzung erreicht wird (vgl. OVG NW, B.v.21.2.2005 - 10 B 1269/04 - juris Rn. 10; Söfker, in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand August 2017, § 15 BauNVO Rn. 18).
  • VGH Bayern, 09.02.2018 - 9 CS 17.2099

    Baurechtliche Nachbarklage

    Auszug aus VGH Bayern, 27.06.2018 - 9 ZB 16.1012
    Nachbarrechte werden in diesem Fall nicht schon dann verletzt, wenn die Befreiung aus irgendeinem Grund rechtswidrig ist, sondern nur, wenn der Nachbar durch das Vorhaben infolge der zu Unrecht erteilten Befreiung unzumutbar beeinträchtigt wird (BayVGH B.v. 9.2.2018 - 9 CS 17.2099 - juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 23.03.2016 - 9 ZB 13.1877

    Keine Verletzung des Rücksichtnahmegebots

    Auszug aus VGH Bayern, 27.06.2018 - 9 ZB 16.1012
    Abgesehen davon könnte auch nicht davon ausgegangen werden, dass eine - unterstellte - Verletzung der Abstandsflächenvorschriften eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots indizieren würde (BayVGH B. v. 23.3.2016 - 9 ZB 13.1877 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 26.01.2017 - 9 ZB 15.2286

    Kostenverteilung bei übereinstimmender Erledigungserklärung

    Auszug aus VGH Bayern, 27.06.2018 - 9 ZB 16.1012
    Für die hierbei maßgebliche Beurteilung der Erfolgsaussichten bis zum Eintritt der Erledigung kommen wegen des kursorischen Charakters der Kostenentscheidung etwa erforderliche weitere Maßnahmen zur Aufklärung des Sachverhalts nicht in Betracht; auch schwierige Rechtsfragen sind nicht mehr zu entscheiden (BayVGH, B.v. 26.01.2017 - 9 ZB 15.2286 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 21.09.2016 - 9 ZB 14.2715

    Drittschutz aus Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung

    Auszug aus VGH Bayern, 27.06.2018 - 9 ZB 16.1012
    Insoweit ist der Wille der planenden Gemeinde maßgebend, der durch Auslegung des Schutzzwecks der jeweiligen Festsetzung im konkreten Einzelfall zu ermitteln ist (BayVGH, B.v.21.9.2016 - 9 ZB 14.2715 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 15.02.2019 - 9 CS 18.2638

    Technikraum mit Wärmepumpe und Lüftungsgerät keine Feuerstätte im Sinne der

    Nachbarrechte werden in diesem Fall nicht schon dann verletzt, wenn die Befreiung aus irgendeinem Grund rechtswidrig ist, sondern nur dann, wenn der Nachbar durch das Vorhaben infolge der zu Unrecht erteilten Befreiung unzumutbar beeinträchtigt wird (vgl. BayVGH, B.v. 26.9.2018 - 9 CS 17.361 - juris Rn. 12; B.v. 27.6.2018 - 9 ZB 16.1012 - juris Rn. 11 jeweils m.w.N.).
  • VG Berlin, 25.06.2019 - 19 K 717.17
    Ergänzend weist das Gericht darauf hin, dass hier auch von vornherein kein Fall vorliegt, in dem "Quantität in Qualität" umschlägt, also die Größe einer baulichen Anlage die Art der baulichen Nutzung erfassen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. März 1995 - BVerwG 4 C 3/94 -, NVwZ 1995, 899 ; ferner z.B. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30. Juni 2017, a.a.O., 603; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18. Dezember 2018 - OVG 8 A 11049/18 - juris Rn. 25 f.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 27. Juni 2018 - VGH 9 ZB 16.1012 -, juris Rn. 10; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 31. Mai 2018 - OVG 2 Bs 62/18 -, juris Rn. 27, 34 ff.).

    Denkbar ist eine solche Fallgestaltung etwa dann, wenn die quantitative Dimensionierung eines Vorhabens derart aus dem Rahmen fällt, dass eine in dem Baugebiet in seiner konkreten Ausgestaltung unzumutbare Qualität im Hinblick auf die Art der Nutzung erreicht wird (vgl. nur OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30. Juni 2017, a.a.O.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 27. Juni 2018, a.a.O.; jeweils m.w.Nachw.).

  • VGH Bayern, 08.07.2021 - 9 ZB 20.1567

    Nachbarklage gegen Vorbescheid für Einfamilienhaus - erdrückende Wirkung

    Denn die Feststellungswirkung des Vorbescheids ist auf die entschiedenen Fragen beschränkt (vgl. BayVGH, B.v. 27.6.2018 - 9 ZB 16.1012 - juris Rn. 4).

    Bei Vorhaben, die - wie hier - im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren zu prüfen sind, kann deshalb nur über die Vereinbarkeit mit den in Art. 59 Satz 1 BayBO angeführten Vorschriften entschieden werden (vgl. BayVGH, B.v. 27.6.2018 a.a.O. Rn. 6).

  • VG Ansbach, 26.11.2018 - AN 3 S 18.2139

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung zur Errichtung eines Dreifamilienhauses

    Nach der hier maßgeblichen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichthofes haben dabei Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung - anders als Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung - grundsätzlich keine drittschützende Funktion im Rahmen eines nachbarlichen Gegenseitigkeits- und Austauschverhältnisses (BayVGH, B.v. 27.6.2018 - 9 ZB 16.1012).

    Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung können aber dann ausnahmsweise drittschützende Wirkung entfalten, wenn sich aus dem im Einzelfall zu ermittelnden Willen der Gemeinde als Planungsträger ergibt, dass diese Festsetzungen auch dem Schutz der Nachbarn dienen (BayVGH, B.v. 27.6.2018, a.a.O.; Blechschmidt in Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Stand Oktober 2017, § 23 BauNVO Rn. 56; BVerwG, B.v. 19.10.1995 - 4 B 215/95).

  • VG Ansbach, 26.11.2018 - AN 3 S 18.02139

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung zur Errichtung eines Dreifamilienhauses

    Nach der hier maßgeblichen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichthofes haben dabei Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung - anders als Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung - grundsätzlich keine drittschützende Funktion im Rahmen eines nachbarlichen Gegenseitigkeits- und Austauschverhältnisses (BayVGH, B.v. 27.6.2018 - 9 ZB 16.1012).

    Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung können aber dann ausnahmsweise drittschützende Wirkung entfalten, wenn sich aus dem im Einzelfall zu ermittelnden Willen der Gemeinde als Planungsträger ergibt, dass diese Festsetzungen auch dem Schutz der Nachbarn dienen (BayVGH, B.v. 27.6.2018, a.a.O.; Blechschmidt in Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Stand Oktober 2017, § 23 BauNVO Rn. 56; BVerwG, B.v. 19.10.1995 - 4 B 215/95).

  • VG Ansbach, 19.01.2021 - AN 17 S 20.01811

    Erfolglose Drittanfechtung (Eilrechtschutz) gegen die Erteilung eines Dispenses

    Alle übrigen denkbaren Fehler einer Befreiung machen diese und die auf ihr beruhende Baugenehmigung zwar objektiv rechtswidrig, vermitteln dem Nachbarn aber keinen Abwehranspruch, weil seine eigenen Rechte nicht berührt werden (vgl. BayVGH, B.v. 27.6.2018 - 9 ZB 16.1012 - juris Rn. 11; BVerwG, B.v. 8.7.1998 - 4 B 64.98 - juris Rn. 5; OVG NW, U.v. 9.5.2016 - 10 A 1611/14 - juris Rn. 49).
  • VGH Bayern, 19.04.2021 - 9 ZB 20.602

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag in baurechtlicher Nachbarklage gegen

    Festsetzungen über die überbaubaren Grundstücksflächen durch Baulinien oder Baugrenzen (§ 23 BauNVO) und zur Dachneigung sowie zur Dachform kann grundsätzlich keine nachbarschützende Wirkung zugesprochen werden (vgl. BayVGH, B.v. 3.3.2020 - 9 CS 19.1514 - juris Rn. 14; B.v. 27.6.2018 - 9 ZB 16.1012 - juris Rn. 11; B.v. 3.5.2018 - 9 CS 18.543 - juris Rn. 18; B.v. 24.7.2020 - 15 CS 20.1332 - juris Rn. 23).
  • VGH Bayern, 27.11.2019 - 9 CS 19.1595

    Eilantrag eines Nachbarn gegen Baugenehmigung zum Neubau eines Wohnhauses

    Diese Grundsätze gelten in gleicher Weise auch für eventuell zu Unrecht nicht erteilte Befreiungen (vgl. BVerwG, U.v. 6.10.1989 - 4 C 14.87 - juris Rn. 10; BayVGH, B.v. 27.6.2018 - 9 ZB 16.1012 - juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 23.09.2022 - 1 ZB 22.1296

    Erfolglose Nachbarklage - Verschattung von Photovoltaikmodulen

    Dasselbe gilt, wenn eine an sich erforderliche Befreiung nicht erteilt worden ist (vgl. BayVGH, B.v. 27.6.2018 - 9 ZB 16.1012 - juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 15.11.2019 - 9 ZB 19.506

    Kein gebietsübergreifender Gebietserhaltungsanspruch. Erfolglose Nachbarklage

    Das Verwaltungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass der Rechtsschutz des Nachbarn im Rahmen von Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplans nach § 31 Abs. 2 BauGB davon abhängt, ob die Festsetzungen, von deren Einhaltung dispensiert wird, dem Nachbarschutz dienen oder nicht (BayVGH, B.v. 27.6.2018 - 9 ZB 16.1012 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 26.10.2023 - 9 CS 23.1172

    Vorläufiger Rechtsschutz eines Nachbarn gegen Wohnhausumbau

  • VGH Bayern, 28.07.2020 - 9 ZB 17.2306

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag eines Nachbarn gegen Elektrofachmarkt unter

  • VG Ansbach, 06.10.2021 - AN 17 K 19.01223

    Zulässigkeit einer Stützmauer, einer Aufschüttung und eines Holzzauns an der

  • VG Ansbach, 26.06.2019 - AN 9 K 18.01373

    Nachbarschutz durch Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung

  • VG Ansbach, 20.10.2022 - AN 17 K 21.00853

    Erfolglose Drittanfechtung zweier Baugenehmigungen von Art. 6 BayBO in räumlicher

  • VG Ansbach, 01.09.2021 - AN 9 K 20.01681

    Baugenehmigung, Bebauungsplan, Bescheid, Vorhaben, Festsetzungen, Nachbarschutz,

  • VG Ansbach, 20.04.2023 - AN 17 K 21.01744

    Gebot der Rücksichtnahme

  • VG Ansbach, 18.08.2020 - AN 9 K 19.02090

    Baugenehmigung für Zweifamilienhaus verstößt nicht gegen Rücksichtnahmegebot

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